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Wechsel ins Abgabenrecht: Häufig gestellte Fragen

Wechsel ins Abgabenrecht: Häufig gestellte Fragen

Zum 1. Januar 2023 stellt der OOWV die Abrechnung im Abwasserbereich um. Aufgrund gesetzlicher Anpassungen wird die Umsatzsteuerpflicht ausgeweitet. Daher stellt der OOWV privatrechtliche Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebühren um. In diesem FAQ (Häufig gestellte Fragen) finden Sie relevante Informationen rund um den Wechsel ins Abgabenrecht.

 

Warum stellt der OOWV um?

Ab dem 1. Januar 2023 erhebt der OOWV keine Entgelte mehr für die Abwasserentsorgung, sondern Gebühren. Hintergrund ist eine Neuregelung im §2b Umsatzsteuergesetz (UstG), die der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen hat. Bislang unterlagen Entgelte für Abwasser nicht der Umsatzsteuer. Mit der neuen Regelung ändert sich dies: Ab Jahresbeginn 2023 wären für Abwasserentgelte 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Diese zusätzlichen Kosten möchten wir unseren Kunden ersparen und wechseln daher ins Abgabenrecht.

 

Was ändert sich durch diese Umstellung?

Für unsere Kundinnen und Kunden soll sich durch den Wechsel ins Abgabenrecht so wenig wie möglich ändern. Einige Anpassungen lassen sich dennoch nicht vermeiden. So werden unsere bisherigen Vertragsbedingungen in Satzungen überführt, aus Entgelten werden Gebühren und aus Rechnungen werden Bescheide. Zudem ändert sich der Abrechnungszeitraum für Abwasserkunden. Weitere Informationen dazu gibt es unter „Ändert sich der Abrechnungszeitraum?“.

 

Wie werden Kunden informiert?

Im Laufe des Novembers erhalten alle Abwasserkunden ein ausführliches Informationsschreiben per Post. In diesem Schreiben informieren wir über den Wechsel und die daraus resultierenden Änderungen. Zudem kündigen wir den bestehenden Entsorgungsvertrag zum 31. Dezember 2022. Nach dem Jahreswechsel erhalten alle Abwasserkunden eine Schlussrechnung. Des Weiteren erhalten unsere Abwasserkunden einen Erstbescheid, in dem die auch neuen Abschläge mitgeteilt werden.

 

Warum werden die bestehenden Verträge gekündigt?

Durch die Umstellung ändert sich die Rechtsgrundlage, auf der wir unsere Leistungen im Abwasserbereich erbringen. Das bedeutet, dass wir vom privaten ins öffentliche Recht wechseln. Unsere Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) entfallen daher ab dem 1. Januar 2023. Stattdessen gelten Satzungen, die Verträge zwischen dem OOWV und seinen Abwasserkunden ersetzen. Aus diesem Grund müssen wir derzeit bestehende Versorgungsverträge formal kündigen. Nach dem 31. Dezember 2022 erhalten unsere Abwasserkunden eine Schlussrechnung. Um diese zu erstellen, benötigen wir Unterstützung: Bitte teilen Sie uns zum Jahresende Ihren aktuellen Zählerstand mit. Weitere Informationen dazu gibt es unter „Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?“.

 

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Für die Erstellung der Schlussrechnung benötigen wir die Zählerstände zum Jahresende. Jede Abwasserkundin und jeder Abwasserkunde kann seinen Zählerstand unkompliziert und schnell über unser Kundenportal einfach Heimat mitteilen. Wer bereits ein Servicekonto hat, kann sich einfach einloggen und den bekannten Weg nutzen. Zählerstände können unter der Adresse auch ohne Registrierung übermittelt werden. Sofern uns kein Zählerstand mitgeteilt wird, müssen wir diesen zum 31. Dezember 2022 schätzen und erstellen basierend auf dieser Schätzung die Schlussrechnung. 

 

Ändert sich der Abrechnungszeitraum?

Ja, durch gesetzliche Vorgaben werden wir im Abwasserbereich künftig immer zum Jahresende abrechnen. Der Abrechnungszeitraum im Abwasserbereich entspricht damit künftig dem Kalenderjahr. Die Abrechnungen werden zeitnah nach dem Jahreswechsel erstellt und spätestens bis Ende des ersten Quartals verschickt. Auch ein Teil der Kunden im Trinkwasserbereich ist von der Änderung des Abrechnungszeitraums betroffen: alle, die gleichzeitig Trink- und Abwasserkunden sind. In diesem Fall stellen wir auch den Trinkwasserbereich um und rechnen in beiden Bereichen das Kalenderjahr ab. Lediglich bei reinen Trinkwasserkunden ändert sich nichts und wir bleiben bei der unterjährigen Abrechnung.

 

Ändert sich etwas an der Bezahlung?

Wir beenden das alte Vertragsverhältnis zum 31. Dezember 2022 und werden unseren Kunden innerhalb des ersten Quartals 2023 eine Schlussrechnung zuschicken. Im Anschluss erhalten sie einen Erstbescheid, in dem die neuen Abschläge mitgeteilt werden. Wenn uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, können wir wie bisher automatisch die anfallenden Gebühren einziehen. Selbstverständlich kann dies jederzeit nachgeholt werden: Das aktuelle Formular kann im Download-Bereich der OOWV-Webseite heruntergeladen werden.

 

Muss ich meine Abschläge anpassen?

Nein, alle Kunden erhalten nach dem Jahreswechsel eine Schlussrechnung. Auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs und der Gebührenhöhe werden die Abschläge für 2023 automatisch ermittelt. Alle Abwasserkunden erhalten eine schriftliche Mitteilung über die angepassten Abschläge.

 

Behalte ich meinen Abschlagsrhythmus?

Abschläge werden künftig monatlich gezahlt. Für die meisten Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch nichts. Andere Abschlagszyklen, zum Beispiel vierteljährlich, sind künftig nicht mehr möglich. Die Umstellung für Kunden, die bisher nicht monatlich ihren Abschlag gezahlt haben, erfolgt automatisch. Die Abschläge werden angepasst und mit dem Erstbescheid mitgeteilt. 

 

Ändern sich auch die Preise durch die Umstellung?

Durch den Wechsel ins Abgabenrecht ersparen wir unseren Kunden zusätzliche Kosten. Bisher waren Abwasserentgelte von der Umsatzsteuer befreit. Durch eine Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes ändert sich dies zum 1. Januar 2023, wodurch 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Abwasserentgelte anfallen würden. Durch die Umstellung ins Abgabenrecht ersparen wir unseren Abwasserkunden diese zusätzliche Steuerlast. Nichtsdestotrotz trifft die Energiekrise auch den OOWV. Hinzu kommen weitere Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der Corona-Pandemie, zum Beispiel gestörte Lieferketten. Zudem steht der OOWV vor einer Vielzahl notwendiger Investitionen, um unter anderem den Folgen des Klimawandels zu begegnen und regionales Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Diese Gründe werden dazu führen, dass wir in vielen Kommunen die Abwassergebühren zum 1. Januar 2023 erhöhen müssen. Die Anpassung der Gebühren wird auf einer Sonderverbandsversammlung im November beschlossen.


Wie sieht die Abrechnung der Kunden künftig aus?

Kunden bekommen künftig einen Gebührenbescheid. Dieser ersetzt die Rechnung. Alle, die gleichzeitig Trink- und Abwasserkunde beim OOWV sind, erhalten ein kombiniertes Dokument für beide Bereiche. Der Aufbau des Gebührenbescheids wird sich an dem bekannten Format unserer Rechnung orientieren. Auf dem Gebührenbescheid sind – wie bisher auch – die Kosten für Abwasser aufgeführt.

 

Wo kann ich die Grundlagen für die Gebühren finden?

Die neuen Regelungen werden als Satzungen veröffentlicht. Diese werden wir rechtzeitig der Öffentlichkeit zugänglich machen:  je nach Gemeinde in den entsprechenden Medien wie Amtsblättern sowie für alle Gemeinden auf der OOWV-Homepage. Die Satzungen übernehmen dabei viele Regelungen aus den bisherigen Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB), die durch die Umstellung entfallen.  

Wie bin ich als Trinkwasserkunde betroffen?

Trinkwasserkunden, die kein Abwasserkunde beim OOWV sind, sind von der Umstellung ins Abgabenrecht nicht betroffen. Für sie läuft alles wie gewohnt weiter.

 

Sind auch Besitzer von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben betroffen?

Ja, auch sie betrifft die Umstellung ins Abgabenrecht. Besitzer von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben erhalten ein Informationsschreiben, in dem sie über den Wechsel und die daraus resultierenden Änderungen informiert werden. Die Umstellung nehmen wir zudem zum Anlass, die Abfuhr anzupassen. Anstatt regelmäßiger Abfuhrtermine werden Anlagen künftig nur noch bei Bedarf geleert oder wenn es laut Wartungsprotokoll erforderlich ist. Dadurch wollen wir Ihnen unnötige Kosten und Terminabsprachen ersparen. Kleinkläranlagen ohne Wartungsprotokoll bleiben im zweijährigen Entleerungsrhythmus.

 

Warum rechnet der OOWV nur noch mit Eigentümern ab?

Im Zuge der Umstellung ins Abgabenrecht stellen wir vollständig auf die Eigentümerabrechnung um. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Für einen Großteil unserer Kundinnen und Kunden bedeutet das keine Änderung, da die Abwasserentsorgung bereits auf diesem Weg abgewickelt wird. Die Änderung betrifft alle Fälle, in denen die Abwasserentsorgung eines Grundstücks bisher nicht mit den Eigentümern, sondern zum Beispiel mit Mietern, Pächtern oder Hausverwaltungen abgewickelt wurde.

 

 

OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

26919 Brake
Wir sind für Sie da.: 0800 1801201 (kostenlos) - Mo-Fr von 7-16 Uhr
Notfall: 04401 6006

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